TuS erläutert seine Vorgehensweise in der Pandemie
Keine unbedachte Willkür, sondern fürsorgliche Verantwortung: Einigermaßen überrascht zeigte sich der 1. Vorsitzende und Hygienebeauftragte des TuS Westfalia Wethmar Stephan Polplatz über die Kritik des Sportlichen Leiters der Jugendabteilung des Lüner SV Fußball, Torsten Block, der sich Anfang der Woche via Presse zu den einzelnen Corona-Maßnahmen der Lüner Fußballvereine außerhalb der Sportanlage Schwansbell äußerte (Artikel in den Ruhr-Nachrichten: „Kritik an Umgang mit Jugendtraining: Vereine ducken sich zu schnell weg“).
Darin monierte der Rot-Weiße, „dass nicht die Politik das Organisationschaos verursache, sondern die Vereine, die die Plätze nach dem Beschluss in der letzten Woche direkt wieder zugemacht haben. Die Vereine ducken sich zu schnell weg und sollten eine klare Kante zeigen.“ Letzteren Punkt sieht Polplatz für seinen Verein als mehr als erfüllt an: „Wir haben mit unserem Hygiene-Konzept, sowohl für den Sportbereich als auch für unser Vereinsheim „TuS-Treff 48“, im ersten Lockdown nicht einen Corona-Fall und auch keine Anfrage des Kreisgesundheitsamtes zu verzeichnen gehabt – im Gegensatz zu anderen (Lüner) Vereinen“. Vielmehr halte sich der TuS streng an die Vorgaben der Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW und der Stadt Lünen.
Nach Stand zum 23. März und in den Folgetagen wurde allgemein davon ausgegangen, dass ab dem 29. März keine Trainingsmöglichkeit mehr besteht. Polplatz erläutert daher: „Auch unser Ministerpräsident Armin Laschet hat am 24. März noch erklärt, dass der Lockdown Eins-zu-Eins umgesetzt wird“. Auf die erfreuliche Regelung in der aktuellen Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW, dass Training für Kinder bis 15 Jahren in verschiedenen Formen weiterhin erlaubt ist, hat der TuS mit der Öffnung ab dem 29. März reagiert – für die Kinder, trotz Bedenken in allen Bereichen der Gesellschaft.
Daher wundert sich der Vorsitzende der Westfalia über das pauschale Urteil aus der Ferne. „Ich habe bisher weder Herrn Block kennengelernt, noch ist mir der Hygienebeauftragte des Lüner SV Fußball bekannt – ich gehe aber davon aus, dass der Hauptvorstand gemäß § 26 BGB des Lüner SV Fußball mindestens genauso verantwortungsvoll mit dem Thema umgeht wie wir. Insofern würde ich auch nie die Lage bei anderen Vereinen beurteilen können, geschweige denn kommentieren wollen“.